Maskenpflicht in der Innenstadt
In der Innenstadt und im Ortskern von Kirchhellen ist das Tragen von Masken ab sofort Pflicht.
Derzeit ist die Stadtverwaltung dabei, die Zonen in der Innenstadt und im Ortskern von Kirchhellen durch Schilder kenntlich zu machen. Wie im vergangenen Jahr auch, wird in diesen Bereichen wieder das Tragen von Masken zur Pflicht. Der Krisenstab der Stadt Bottrop trägt damit der aktuellen Pandemielage Rechnung und ergreift diese Maßnahme, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Für die öffentlichen Außenbereiche in den betroffenen Zonen wird es zur Pflicht, entweder eine medizinische OP-Maske oder eine höherwertigen (FFP2) Maske zu tragen.
Straßenliste
In der Bottroper Innenstadt gelten folgende Straßenzüge als Außengrenze der Maskenpflicht Zone:
Peterstraße bis zur Einmündung Hochstraße
Hochstraße bis Kirchplatz St. Cyriakus
der gesamte Kirchplatz St. Cyriakus
Krichplatz St. Cyriakus / Adolf-Kolpingstraße bis Poststraße / Berliner Platz / Paßstraße
der gesamte Berliner Platz
Friedrich-Ebert-Straße bis Gladbecker Straße
Gerichtsstraße bis Moltkestraße
Moltkestraße bis ("kleine") Kirchhellener Straße
Böckenhoffstraße bis Hans-Böckler-Straße
Im gesamten Gebiet innerhalb dieser Straßenzüge gilt ausnahmslos die Maskenpflicht.
Maskenpflicht Kirchhellen
Straßenliste
In Kirchhellen gelten folgende Straßenzüge als Außengrenze der Maskenpflicht Zone:
Kreuzung Oberhofstraße / Hauptstraße
Hauptstraße bis Einmündung Schulze-Delitzsch-Straße
Schulze-Delitzsch-Straße bis Kreisverkehr
Oberhofstraße bis zur Kreuzung Hauptstraße
Im gesamten Gebiet innerhalb dieser Straßenzüge gilt ausnahmslos die Maskenpflicht.